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§ 8 Zahlungsbedingungen
- Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats anteilig zu bezahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats anteilig zu berechnen, so wird dieses pro Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Der Abrechnungsmonat geht immer vom 16.ten des Vormonats bis zum 15.ten des Abrechnungsmonats.
- Jährliche Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
- Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte sowie das einmalige Entgelt für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
- Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren oder Gebühren anderer Leitungsanbieter) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von MDlink sind, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt an den Leitungsanbieter zu zahlen.
- Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder einem Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies gegenüber der MDlink nachzuweisen. MDlink hat nur nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber MDlink schriftlich zu erheben. Rechnungen von MDlink gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein oder es muss bei MDlink ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein.
- Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. MDlink ist in diesem Fall berechtigt alle Einziehungsspesen gesondert zu berechnen. In begründeten Verdachtsfällen kann MDlink die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen.
- Bei vom Kunden verschuldeter Zahlungsverzögerung ist MDlink berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahnpauschale in Höhe von 10€ zu erheben.
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