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§ 7 Preise
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift wird dem Kunden eine Bearbeitungspauschale von 15€ in Rechnung gestellt.
- Für gesondert vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen von MDlink gelten, in Ermangelung ausdrücklich anderer Vereinbarung, die den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten. Sofern MDlink bei Auftragserbringung aufgrund speziellen Kundenwunsches gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäss aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt.
- Im Rahmen des Vertragsverhältnisses behält sich MDlink bei zu besorgenden Waren und Dienstleistungen die Berechnung des am Tage der Bestellung gültigen Preises vor.
- Preisänderungen
- Erhöhen sich - an Monopoldienstleister oder andere Dienste im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses - zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so ist MDlink unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist dazu berechtigt, die ihr dadurch entstehende Mehrbelastung an den Kunden weiter zu belasten. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zuletzt vereinbarten Preise um mehr als 20 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
- Eine von MDlink vorgenommene Preisänderung, die nicht durch § 5 Abs. 5a geregelt ist, tritt 3 Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, im welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurde. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zuletzt vereinbarten Preise überschreiten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
- Tarifneueinordnungen gelten nicht als Preisänderung, sondern beziehen sich auf die tatsächlich erbrachte Leistungen und sind in den entsprechenden Anlagen geregelt.
- Einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit §2 Abs.2 räumt MDlink dem Vertragspartner das Recht zu neuen Preisverhandlungen ein, die dann bei Vertragsverlängerung ab Beginn der neuen Laufzeit gelten.
- Zölle, Mehrwertsteuer und sonstige mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren in ein europäisches oder außereuropäisches Land im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.
- Sämtliche bei einer Überweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden vom Kunden getragen.
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