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§ 6 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der MDlink-Dienste und -Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die einen Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen ist, zu gestatten.
- Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diesen vor der erstmaligen Nutzung ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
- Wird die Nutzung durch Dritte nicht genehmigt, so steht dem Kunden weder ein Minderungs-, noch ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.
- Der Kunde hat auch die Entgelte an MDlink zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten, durch die genehmigte oder nicht genehmigte (= unbefugte) Benutzung durch Dritte entstanden sind.
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