AGB
§ 6 Nutzung durch Dritte
  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der MDlink-Dienste und -Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die einen Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen ist, zu gestatten.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diesen vor der erstmaligen Nutzung ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
  3. Wird die Nutzung durch Dritte nicht genehmigt, so steht dem Kunden weder ein Minderungs-, noch ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.
  4. Der Kunde hat auch die Entgelte an MDlink zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten, durch die genehmigte oder nicht genehmigte (= unbefugte) Benutzung durch Dritte entstanden sind.


 

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