AGB
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die MDlink-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
    1. die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zum vereinbarten Zahlungstag fristgemäß zu bezahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde MDlink die entstandenen Kosten zu erstatten.
    2. MDlink unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies gilt insbesondere, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen.
    3. MDlink mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den MDlink-Diensten verwendet wird und MDlink einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der zuständig- und in der Lage ist, die im Rahmen der Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendigen Entscheidungen zu treffen.
    4. MDlink die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn- und soweit dies für die Nutzung der MDlink-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden. Ferner die elektrische Energie für die Installation-, den Betrieb- und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich, einschließlich zugehöriger Erdung, auf eigene Kosten bereitzustellen.
    5. seine Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch die Inanspruchnahme über das übliche und normale Maß hinaus zu überlasten.
    6. MDlink, soweit erforderlich, zur alleinigen Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, zu bevollmächtigen.
    7. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen vor der erstmaligen- und auch für sämtliche zukünftige Nutzungen während der Vertragsdauer sicherzustellen, die Erteilung erforderlicher behördlicher Erlaubnisse einzuholen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am MDlink-Netz erforderlich sein sollten.
    8. die Zugriffsmöglichkeit auf die MDlink-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
    9. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen, sowie die anerkannte „Etikette“ des Internets zu beachten, insbesondere im Rahmen des möglichen Sorge dafür zu tragen, dass Dritte keine Zugriffsmöglichkeiten auf die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Leitungen und Daten haben, Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, sobald die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben und anvertraute Daten geheim zu halten.
    10. der MDlink erkennbare, drohende oder vorhandene Mängel, Schäden oder Fehlerquellen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen).
    11. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen und MDlink den Zugriff zur Beseitigung der Schäden - soweit diese hierzu verpflichtet ist - zu gestatten und zu ermöglichen.
    12. nach Abgabe der Störungsmeldung die der MDlink durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und/oder Mängel- und Schadensbeseitigung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und insoweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
    13. alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg nur von MDlink- oder einem von MDlink beauftragten Dritten ausführen zu lassen.
    14. von allen Daten, die auf MDlink-Servern liegen, aktuelle Sicherungskopien vorzuhalten und der Kunde kann diese jederzeit unentgeltlich auf seinen Server zurückschreiben. Diese Regelung gilt insbesondere für die Inhalte von Datenbanken.
    15. bei der Beantragung von Domain-Namen darauf zu achten, dass die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen überprüft wurde. Mit der Antragstellung versichert der Antragsteller, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter- oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. MDlink übernimmt insoweit keine Verpflichtungen, denn es gelten insbesondere die Vergabebestimmungen der für die jeweiligen Domains zuständigen Registrierstelle.
    16. MDlink binnen eines Monats schriftlich mitzuteilen:
      1. jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
      2. bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
      3. jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der MDlink geführt wird, sowie jede Änderung der Anschrift,
      4. den Verdacht oder das Bevorstehen eines Konkurses.
  2. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
    1. Programme oder Dateien, die nur im Ausland, nicht aber in Deutschland Freeware, Shareware oder Public Domain sind, unter Missachtung der kommerziellen Nutzung in Deutschland anzubieten,
    2. Programme oder Dateien anzubieten, die aufgrund ihrer lizenz- oder patentrechtlichen Situation nirgendwo- oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind,
    3. Programme oder Dateien anzubieten, deren Inhalt in Deutschland strafrechtlich relevant ist (z.B. Gewaltverherrlichung, Pornographie, etc.),
    4. Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist,
    5. Programm oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.
  3. MDlink hat das Recht Einzelheiten des Zusammenwirkens verschiedener Nutzer untereinander im Rahmen einer Benutzungsverordnung zu regeln. Bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzungsverordnung ist MDlink nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  4. Verstößt der Kunde gegen den §5 Absatz 1a) und hat MDlink vorher erfolglos Abmahnungen versandt, kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer weiteren Frist gekündigt werden.
  5. Verstößt der Kunde gegen §5 Absatz 1 g),h),i) oder §2 berechtigt das MDlink zur sofortigen Einstellung seiner Leistungen und fristlosen Kündigung.
  6. Anstelle einer Kündigung des Vertrages ist MDlink auch berechtigt, sofern technisch möglich, die Dienste zu sperren, die Verbreitung der entsprechenden Programme und/oder Dateien zu unterbinden. Eine Minderung des Entgelts kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen.
  7. Vorstehende Rechte stehen MDlink insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird.


 

WebMail

Login

Passwort:



Domain Checker

MDlink ist Mitglied beim RIPE NCC.
MDlink ist offizieller Reseller für Thawte Zertifikate.