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§ 2 Vertragsabschluß
- Der Vertrag über die Nutzung von MDlink-Diensten kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag - unter Verwendung eines dafür vorgesehenen Formulars - zustande. Dies bedarf zusätzlich der Gegenzeichnung seitens MDlink.
- Im Vertrag sind alle zu erbringenden Leistungen schriftlich fixiert. Diese werden nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste erbracht. Der Vertrag hat eine verbindliche Vertragslaufzeit und schließt die Preisbindung innerhalb der Laufzeit ein.
- Eine vom Kunden unterzeichnete Bestellung über Warenlieferungen ist bindend. MDlink ist berechtigt das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der schriftlichen Bestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.
- MDlink hat das Recht den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, der schriftlichen Bürgschaftserklärung eines deutschen Kreditinstitutes und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.
- Soweit sich MDlink zur Erbringung ihrer Dienste der Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Auch besteht durch die gemeinsame Nutzung der Dienste unter den MDlink-Kunden kein begründbares Vertragsverhältnis.
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