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§16 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
- Die in Prospekten oder in ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigem Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- , Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Verbesserungen und Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
- Die Preise für Waren verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, einschließlich handelsüblicher Verpackung, ohne Installation, ohne Schulung oder sonstiger Nebenleistungen. Erforderliche Sonderverpackung und Kurierzustellung gehen zu Lasten des Käufers. Wünscht der Kunde die Zustellung durch MDlink, so ist dies gesondert abzugelten. Der Versand erfolgt darin nach freier Wahl durch MDlink. MDlink ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der MDlink verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von MDlink unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von MDlink. Vor dem Übergang in das Eigentum des Kunden ist die Verpfändung- oder Sicherungsübereignung der Ware unzulässig.
- MDlink ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er eine sonstige Mitwirkungspflicht, so ist MDlink berechtigt, den ihr dadurch entstehenden Schaden einschließlich Folgeschäden und Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs- oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über in dem er in Annahmeverzug gerät.
- Grundsätzlich gelten im Verhältnis zwischen MDlink und Käufer der Hardware die bei der Lieferung des Liefergegenstandes beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.
- Für den Fall, dass die Verweisung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingung des Händlers unwirksam sein sollte oder für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers unwirksam sein sollten, gilt zwischen MDlink und Käufer folgendes:
- MDlink ist im Falle von Mängeln oder fehlender zugesicherter Eigenschaften am Liefergegenstand, nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder gegen Rückgabe des ursprünglich fehlerhaft gelieferten Liefergegenstandes einen neuen zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Käufer ist im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen.
- Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe anzuzeigen. Hiervon unberührt bleiben die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten.
- Der Käufer hat die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach Wahl der MDlink bei sich oder in den Geschäftsräumen von MDlink zu gestatten. Falls der Käufer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes verweigert, wird MDlink von der Gewährleistung befreit.
- Vorbezeichnetes gilt entsprechend für Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge, Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind.
- Hiervon unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz in Geld. Diese sind jedoch der Höhe nach auf 1.000€ beschränkt, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an Dritte, ist es dem Käufer untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf MDlink zu verweisen.
- Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn ihre Berechtigung ist rechtskräftig festgestellt oder von MDlink schriftlich anerkannt.
- Für Schäden, die durch den Einsatz von MDlink gelieferter- oder installierter Hardware verursacht werden, übernimmt MDlink keine Haftung, soweit nicht vorsätzliches- oder grob fahrlässiges Handeln im Verantwortungsbereich von MDlink vorliegt.
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