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§10 Aufrechnung/Zurückbehaltung
- Gegen Forderungen von MDlink steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
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